Voraussetzungen für eine logopädische Therapie
Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Die Zuweisung erfolgt mittels Verordnungsschein, der vom Facharzt ausgestellt wird (HNO-Arzt, Kinderarzt oder Zahnarzt).
Die Bewilligung der Verordnung erfolgt durch den Chefarzt. Der Verordnungsschein soll Ihre Daten, die Diagnose und den Therapiebedarf anführen. Da Ihr Therapiebedarf von der Diagnose abhängt, bespreche ich dies gerne telefonisch oder im Zuge des Erstgesprächs mit Ihnen.
Bitte kommen Sie pünktlich zu den Einheiten. Ein Zuspätkommen geht auf Kosten Ihrer Zeit. Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte so früh wie möglich – spätestens jedoch 24 Stunden vor Therapiebeginn – ab.
Therapietarife
Die Kosten der logopädischen Therapie richten sich nach der Tarifempfehlung des Berufsverbandes der österreichischen Logopädinnen „logopädieaustria“ und nach der Dauer der jeweiligen Einheit, die je nach Störungsbild unterschiedlich sein kann.
Rückerstattung der Therapiekosten
Als Wahllogopädin stelle ich Ihnen eine Honorarnote, welche Sie nach Bezahlung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen können. Dies bedeutet, dass die Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse teilweise rückerstattet werden. Je nach Versicherung werden 50-70 % der Kosten refundiert. Bei
Vorhandensein einer Zusatzversicherung werden bis zu 100 % der Therapiekosten rückerstattet.